2022.8 – Quatschjura mit Torben Schiffer und seinen Freunden

Die letzten Wochen vorm Urlaub ging es noch mal so richtig zur Sache. Ernten, schleudern, gegen Varroa behandeln, Völker fahren, das ganze Programm. Darüber will ich heute aber nicht schreiben. Es gibt viel Lustigeres, dem man sich widmen kann, nämlich dem von mir hoch geschätzten Freund der bienennahen Selbstvermarktung: Torben Schiffer.

Quatschjura mit Torben Schiffer und seinen Freunden

Torben Schiffer ist immer wieder für einen Lacher gut, und nachdem eine Weile Ruhe war, hat er jetzt ein Video veröffentlicht, in welchem seine Freunde mit waghalsigen Jura-Stunts erklären wollen, warum Bienen in Schiffertrees nicht vom VetAmt geprüft werden dürfen und wann Bienen wieder wilde, frei lebende Bienen sind.

Den Anfang macht Dr. Edmund Haferbeck. Wenn man den Namen mal in eine große Suchmaschine kippt, kommen da wirklich lustige Fundstücke zu Tage. Aber er will wohl bei PETA den Rechtsbereich verantworten, was komisch ist, da er keine juristische Ausbildung hat. Und das er da ziemlich ahnungslos durch die Gegend tappt, merkt man dann auch seinen Einlassungen an.

Das Bürgerliche Gesetzbuch macht keinen Tierschutz!

Am meisten Eindruck machten bei mir die Ausführungen zum BGB. Da versucht er mit dem §960ff BGB darzulegen, dass Bienen auch juristisch zu Wildtieren werden, wenn sie denn schwärmen. Was er dabei überhaupt nicht verstanden hat: Es geht bei §958ff BGB um Aneignung, sprich den Eigentumserwerb per Gesetz, hier von sogenannten „herrenlosen Sachen“. Ob eine Biene ein Wildtier ist oder war, oder sein kann – nichts davon wollen diese Paragrafen regeln.
Das BGB regelt nichts mit Tierschutz, es regelt zivilrechtliche Fragen zwischen „Personen“, und bei den genannten Paragrafen geht es um eine besondere Form des Eigentumerwerbs. Im BGB gehts immer nur um „wer will was von wem woraus“.
Wenn also das BGB darlegt, wann ein Bienenschwarm „herrenlos“ wird, dann geht es nicht darum, wann der Schwarm zu einem „Wildtier“ wird, sondern wann jemand das Eigentum daran verliert, oder wann jemand das Eigentum daran erwerben kann. Herr Haferbeck versteht das jedoch nicht, und meint, er hätte jetzt eine Rechtsgrundlage gefunden, die regeln würde, wann Bienen zu Wildtieren würden.
Was weder er, noch Torben so richtig verstehen: Wenn man einen Schiffertree kauft, selbigen in den Wald hängt, mit der Absicht, darin einen Schwarm zu fangen, dann könnte man aus dem BGB eher noch herleiten, dass der Eigentümer des Schiffertrees dann zum Eigentümer der Bienen würde – woraus sich implizit auch die Pflichten aus der Bienenseuchen Verordnung ergeben würden – also genau das Gegenteil dessen, was Torben und seine lustigen Freunde wollen, nämlich dass die Bienenseuchen Verordnung für sie nicht greift.
Jedenfalls redet der Dr. Haferbeck sehr blumig 30 Minuten über Paragrafen, die er nicht versteht, um dann plötzlich, aus heiterem Himmel ohne jede Begründung sich zu der Aussage zu versteigen: „Konventionelle Honigbienenhaltung ist verwerfliche Massentierhaltung“.
Man weiß gar nicht warum, aber er ballert den ahnungslosen Zuhörer so lange so heftig mit Quatschjura voll, dass er vermutlich einfach hofft, dass man ihm das schon abkaufen wird.

Die Bienenseuchen Verordnung

Nicht viel besser macht es die zweite Referentin, Frau Dr. Iris Schäfer. Auch hier wieder: Wann sind Bienen, die schwärmen Wildtiere. Dabei dann die Erkenntnis: Tiere, die nicht in menschliche Obhut genommen werden, sind wilder Tiere. Nun, Bienen, die in einen Schiffertree einziehen, sind dann aber in Obhut genommen worden. Ganz einfach eigentlich, und um so verwunderlicher, dass das nicht verstanden wird.
Es folgen sehr unterhaltsame Einlassungen zur BienSeuchV – so leitet sie aus §1 Abs 1 BienSeuchV her („Bienenvolk im Sinne der Verordnung sind die in einer Bienenwohnung lebenden Bienen mit ihrer Brut und ihren Waben“), dass es hier also nur um „Nutztiere“ gehen würde, und damit Bienen in einem Schiffertree nicht in den Geltungsbereich fallen würden.
Keine Ahnung, wie sie darauf kommt, die Verordnung benutzt nirgendwo den Begriff „Nutztier“, „Nutztierhaltung“, oder definiert ihn anderweitig. Die Tierärztin (ebenfalls wohl keine Juristin) unterstellt das einfach so, dass es nur um Bienen gehen würde, die als Nutztiere gehalten würden, und weil Bienen im Schiffertree keine Nutztierhaltung sein soll, wäre die BienSeuchV irrelevant.
Da sind wir wieder bei – richtig: Quatrschjura.

Die Verordnung ist eigentlich ganz einfach: Wer Bienen halten will, hat das anzuzeigen (§1a BienSeuchV). Wenn ich einen Schiffertree in den Baum hänge, will ich wohl Bienen halten. Ergo habe ich es anzuzeigen, völlig unabhängig davon, wie die konkrete Haltungsform der Bienen jetzt aussehen soll. Auch wenn ich sie ARTGERECHT halten will, ich halte sie! Und deswegen gelten alle anderen Regeln, die in der BienSeuchV folgen, dann auch für Bienen in einem Schiffertree. Und damit sind auch Torben und seine Quatschjura-Freunde entsprechend mit gewissen Pflichten belegt.

In dem Video, ab 1 Stunde und 31 Minuten führt dann Torben aus, was sein Fazit aus all dem Quatschjura ist. Das kann man sich jetzt anschauen, aber kurz gesagt: Alles daran ist falsch. Punkt.
Torben Schiffer und seine Freunde sind klassische Exemplare des Dunning Kruger Effektes, es ist geradezu bizarr, mit welchem Brustton der Überzeugung er am Ende seine persönliche Auffassung als Tatsache hinaus posaunt, und die Tierärztin – als nicht-Juristin – das alles bestätigt.
Man schaut sich das an und fragt sich, wo diese Menschen, die ja allesamt eine akademische Ausbildung genossen und mitunter sogar promoviert haben, ihr methodisches Denken lernen konnten. Aber dann denkt man an die ganzen Corona-Leugner und Querdenker und hat am Ende auch keine Fragen mehr, bis auf diese eine, letzte Frage, welche einst Die Sternen so treffend formuliert haben: Was hat dich bloß so ruiniert?

Schönen Urlaub an alle!

Ergänzende Hinweise zur Totalen Brutentnahme

Die Totale Brutentnahme ist ja eine probate und zuverlässige Vorgehensweise, Varroamilben aus einem Bienenvolk zu entfernen. Es gibt aber diverse Details, die jeweils unterschiedliche gehandhabt werden. Beispiele für solche Details sind der Zeitpunkt der Durchführung und die Fütterung nach der TBE sowie die Oxalsäurebehandlung.

Ralf Sester, von der Imkerei Sester, hat nun im Imkerforum seine Vorgehensweise wie folgt beschrieben (und ich möchte das hier in erster Linie für mich dokumentieren):

  • TBE Ende Juli
  • Eine Brutwabe mit möglichst viel offener Brut im Brutnest belassen

Bis hier ist es eigentlich Standard. Aber:

  • Gleich am Tag der TBE 9 KG Sirup geben (geht auch unverdünnt)
  • Nach 5-6 Tagen die Brutwabe entfernen und mit OXS behandeln. Die Brutwabe dient nicht primär als Fangwabe, sondern dazu, das Brutnest zu zentrieren.
  • Auf jeden Fall eine Brutwabe verwenden, und keine Leerwabe. Diese würde nur mit Futter voll getragen und zu einer Dickwabe ausgezogen werden.
  • Nach den genannten 5-6 Tagen, wenn die BW entfernt und mit OXS behandelt wird, noch einmal 5 KG Sirup geben.
  • Anschließend das Volk 3 Wochen in Ruhe lassen.
  • Völker, die nach den genannten 3 Wochen kein schönes, neues Brutnest aufgebaut haben, werden umgeweiselt.

Charmant finde ich die 3 Wochen Ruhephase. Das entlastet das Zeitmanagement enorm. Ich hätte mich vorher nicht getraut, so viel Futter auf einmal zu geben, wegen einschnüren des Brutnestes durch den Sirup. Aber die Bienen schaffen wohl Platz für Brut, vermutlich erst recht, wenn man sie drei Wochen machen lässt, ohne weitere Futtergaben.

Ein Zitat, dass ich in dem Zusammenhang auch wichtig finde:

Wichtig ist mir, das die Waben ausgebaut sind, bevor durch die TBE die Mannschaftsstärke einbricht. Die erstarken dann zwar schnell wieder, aber bauen dann längst nicht mehr so willig. Je mehr die am Anfang bauen, desto besser, finde ich. Das Brutnest schafft sich dann schon den nötigen Platz.

https://www.imkerforum.de/forum/thread/65525-waben-ausbau-im-hr-effektiv-gestalten/?postID=642793#post642793

Der ganze Faden ist interessant, auch wenn es eigentlich um das Ausbauen von Honigräumen gehen sollte.

Wie bekommt man große, fette Weiselzellen?

Gerade im Netz gefunden und vielleicht nützlich für mich:
4 Tage vor dem Umlarven eine Brutwabe mit jüngsten Larven und Eiern geben, damit die Pflegebienen in Fütterstimmung kommen.

Meiner einer benutzt ja ein Pflegevolk vielleicht ein Mal, oder im Abstand von 2-3 Wochen ein weiteres Mal, und da verhalten sich die Pflegebienen irgendwann passiver, als wenn sie die ganze Zeit hindurch pflegen müssen.
Deswegen den Pflege-, Fütterungstrieb 4 Tage vor dem Umlarven wieder anschubsen, in dem man Brut reinhängt, die gefüttert werden will.

Link: http://doorgarden.com/2011/11/07/simple-honey-bee-queen-rearing-for-beginners/

PS: Am Umlarvtag muss diese Wabe dann aber wieder raus 🙂

CO2 Tester, Vergleich September und Anfang Oktober

Ich habe letztes Jahr sehr unterschiedliche Werte bei CO2 Tests Anfang September und Anfang Oktober gemessen und darauf im Imkerforum den Sachverhalt geschildert und nach Rat gefragt.

Hier hat sich ein wirklich gehaltvoller, interessanter Austausch entwickelt.

Ich halte das hier für mich fest, weil ich jenen Faden völlig verdrängt hatte und mich durch das Forum wieder darauf stoßen lassen musste…

„Die Biene, ein politisches Tier“

Günter Friedmann ist ein Demeter Imker aus Süddeutschland, der hier einen interessanten Vortrag hält, darüber wie ein Imker über das Bienensterben denkt, und wie man die Landwirtschaft, die wir so gerne kritisieren, ändern könnte, um ökonomische Interessen der Landwirte einerseits und die allgemeinen ökologischen Interessen andererseits miteinander versöhnen zu können…